Verordnung - DRG-Entgeltkatalogverordnung 2022 (DRG-EKV 2022)

Artikel 1 V. v. 19.11.2021 BAnz AT 22.11.2021 V1
Geltung ab 23.11.2021; FNA: 2126-9-23 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Verordnung



Der Fallpauschalen-Katalog nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 des Krankenhausentgeltgesetzes, der Katalog ergänzender Zusatzentgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Krankenhausentgeltgesetzes und der Pflegeerlöskatalog nach § 9 Absatz 1 Nummer 2a des Krankenhausentgeltgesetzes werden für das Jahr 2022 mit den Entgeltkatalogen nach den Anlagen 1 bis 8 dieser Verordnung vorgegeben.



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