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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 02.08.2026

ANHANG XIII - Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO k.a.Abk.)

ABl. L, 2024/1689, 12.07.2024
Geltung ab 02.08.2026, abweichend siehe Artikel 113; FNA: 13.10.30.00 Bundesgrenzschutz, Bundespolizei

ANHANG XIII Kriterien für die Benennung von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko gemäß Artikel 51


ANHANG XIII wird in 2 Vorschriften zitiert

Um festzustellen, ob ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck über Fähigkeiten oder eine Wirkung verfügt, die den in Artikel 51 Absatz 1 Buchstabe a genannten gleichwertig sind, berücksichtigt die Kommission folgende Kriterien:

 
a)
die Anzahl der Parameter des Modells;

b)
die Qualität oder Größe des Datensatzes, zum Beispiel durch Tokens gemessen;

c)
die Menge der für das Trainieren des Modells verwendeten Berechnungen, gemessen in Gleitkommaoperationen oder anhand einer Kombination anderer Variablen, wie geschätzte Trainingskosten, geschätzter Zeitaufwand für das Trainieren oder geschätzter Energieverbrauch für das Trainieren;

d)
die Ein- und Ausgabemodalitäten des Modells, wie Text-Text (Große Sprachmodelle), Text-Bild, Multimodalität, Schwellenwerte auf dem Stand der Technik für die Bestimmung der Fähigkeiten mit hoher Wirkkraft für jede Modalität und die spezifische Art der Ein- und Ausgaben (zum Beispiel biologische Sequenzen);

e)
die Benchmarks und Beurteilungen der Fähigkeiten des Modells, einschließlich unter Berücksichtigung der Zahl der Aufgaben ohne zusätzliches Training, der Anpassungsfähigkeit zum Erlernen neuer, unterschiedlicher Aufgaben, des Grades an Autonomie und Skalierbarkeit sowie der Instrumente, zu denen es Zugang hat;

f)
ob es aufgrund seiner Reichweite große Auswirkungen auf den Binnenmarkt hat - davon wird ausgegangen, wenn es mindestens 10.000 in der Union niedergelassenen registrierten gewerblichen Nutzern zur Verfügung gestellt wurde;

g)
die Zahl der registrierten Endnutzer.

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Zitierungen von ANHANG XIII Verordnung über künstliche Intelligenz

Sie sehen die Vorschriften, die auf ANHANG XIII KI-VO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KI-VO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 51 KI-VO Einstufung von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck als KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko
... und Benchmarks, bewertet werden; b) einem unter Berücksichtigung der in Anhang XIII festgelegten Kriterien von der Kommission von Amts wegen oder aufgrund einer qualifizierten ...
Artikel 52 KI-VO Verfahren
... Gremiums gemäß Artikel 90 Absatz 1 Buchstabe a auf der Grundlage der in Anhang XIII festgelegten Kriterien als KI-Modell mit systemischen Risiken ausweisen. Die ... Kommission ist befugt, gemäß Artikel 97 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um Anhang XIII zu ändern, indem die in dem genannten Anhang genannten Indikatoren präzisiert und ... erneut zu prüfen, ob beim KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck auf der Grundlage der in Anhang XIII festgelegten Kriterien immer noch davon ausgegangen werden kann, dass es systemische Risiken ...