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Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (1. GOZÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 15 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1225) verordnet die Bundesregierung:

 
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