Artikel 2 - Verordnung zur Änderung und Aufhebung arbeitsgenehmigungsrechtlicher Vorschriften (ArbRGenÄndV k.a.Abk.)

V. v. 12.12.2011 BGBl. I S. 2691 (Nr. 66); Geltung ab 01.01.2012
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Artikel 2 Aufhebung der Anwerbestoppausnahmeverordnung


Artikel 2 ändert mWv. 1. Januar 2012 ASAV

Die Anwerbestoppausnahmeverordnung vom 17. September 1998 (BGBl. I S. 2893), die zuletzt durch Artikel 7 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2917) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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