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Artikel 13 - Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz (BMELVAnpV k.a.Abk.)

V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720 (Nr. 67); Geltung ab 22.12.2011
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Artikel 13 Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit


Artikel 13 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 22. Dezember 2011 BlauzungenV § 5, § 7

(7831-1-53-1)

Die Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit vom 22. März 2002 (BGBl. I S. 1241), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. April 2009 (BGBl. I S. 749) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 5 Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „einer Entscheidung der Europäischen Gemeinschaft zu beachten, die" durch die Wörter „eines nicht unmittelbar geltenden Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union zu beachten, der" ersetzt.

2.
In § 7 Absatz 1 werden die Wörter „Entscheidung der Europäischen Gemeinschaft bestätigt worden ist, die" durch die Wörter „einen nicht unmittelbar geltenden Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union bestätigt worden ist, der" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 13 Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 BMELVAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMELVAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
B. v. 30.06.2015 BGBl. I S. 1095
Bekanntmachung BlauzungenVNB
... 6. April 2009 (BGBl. I S. 749), 7. den am 22. Dezember 2011 in Kraft getretenen Artikel 13 der Verordnung vom 13. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2720), 8. den am 1. Mai 2014 in Kraft ...

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 25 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
... gegen die Blauzungenkrankheit vom 22. März 2002 (BGBl. I S. 1241), die zuletzt durch Artikel 13 der Verordnung vom 13. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2720) geändert worden ist, wird wie folgt ...