Tools:
Update via:
Artikel 18 - Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz (BMELVAnpV k.a.Abk.)
Artikel 18 Änderung der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen
(7847-11-4-27)
In § 1 der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen vom 15. März 1978 (BGBl. I S. 411), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 4. Juli 2008 (BGBl. I S. 1227) geändert worden ist, werden die Wörter „Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" ersetzt.
In § 1 der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen vom 15. März 1978 (BGBl. I S. 411), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 4. Juli 2008 (BGBl. I S. 1227) geändert worden ist, werden die Wörter „Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" ersetzt.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10007/a174239.htm