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Artikel 19 - Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz (BMELVAnpV k.a.Abk.)
Artikel 19 Änderung der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker
(7847-11-4-107)
In § 1 der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker vom 11. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2937) werden die Wörter „Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" ersetzt.
In § 1 der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker vom 11. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2937) werden die Wörter „Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 19 Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 19 BMELVAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BMELVAnpV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... Lagerhaltung von Weißzucker vom 11. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2937), die durch Artikel 19 der Verordnung vom 13. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2720) geändert worden ist, werden jeweils ...
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