Tools:
Update via:
Artikel 20 - Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz (BMELVAnpV k.a.Abk.)
Artikel 20 Änderung der Verordnung über den Absatz von Rindfleisch aus staatlicher Lagerhaltung zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen zum Zweck der Ausfuhr nach dritten Ländern
(7847-11-6-5)
In § 1 Satz 2 der Verordnung über den Absatz von Rindfleisch aus staatlicher Lagerhaltung zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen zum Zweck der Ausfuhr nach dritten Ländern vom 9. März 1977 (BGBl. I S. 443), die zuletzt durch Artikel 67 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018) geändert worden ist, werden die Wörter „in den Rechtsakten des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „in den Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" ersetzt.
In § 1 Satz 2 der Verordnung über den Absatz von Rindfleisch aus staatlicher Lagerhaltung zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen zum Zweck der Ausfuhr nach dritten Ländern vom 9. März 1977 (BGBl. I S. 443), die zuletzt durch Artikel 67 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018) geändert worden ist, werden die Wörter „in den Rechtsakten des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „in den Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" ersetzt.
Anzeige
Zitierungen von Artikel 20 Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 20 BMELVAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BMELVAnpV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts
G. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722
Artikel 2 AWRModG Folgeänderungen
... nach dritten Ländern vom 9. März 1977 (BGBl. I S. 443), die zuletzt durch Artikel 20 der Verordnung vom 13. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2720) geändert worden ist, werden die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10007/a174241.htm