Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEBNB 2011 k.a.Abk.)

B. v. 16.12.2011 BGBl. I S. 2733 (Nr. 67); Geltung ab 03.12.2011
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Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 3. Dezember 2011 GGVSEB Eingangsformel, § 14, § 22, § 27, Anlage 2

Auf Grund des Artikels 4 der Verordnung vom 29. November 2011 (BGBl. I S. 2349) wird nachstehend der Wortlaut der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in der seit dem 3. Dezember 2011 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die teils am 1. Januar 2009, teils am 25. Juni 2009 in Kraft getretene Verordnung vom 17. Juni 2009 (BGBl. I S. 1389),

2.
den am 14. August 2010 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 3. August 2010 (BGBl. I S. 1139),

3.
die teils am 1. Januar 2011, teils am 12. März 2011 in Kraft getretene Verordnung vom 4. März 2011 (BGBl. I S. 347),

4.
den am 1. Dezember 2011 in Kraft getretenen Artikel 28 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) und

5.
den teils am 3. Dezember 2011 in Kraft getretenen, teils am 1. Januar 2015 in Kraft tretenden Artikel 2 der eingangs genannten Verordnung.

(gesamter Text und Fassungshistorie siehe Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)

Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Peter Ramsauer



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