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Sechste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (6. Alg II-VÄndV k.a.Abk.)
Eingangsformel
Auf Grund des § 13 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:
Artikel 1 Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
Die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 17. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2942), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Juni 2011 (BGBl. I S. 1175) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 12 wird das Komma am Ende durch einen Punkt ersetzt.
- bb)
- Nummer 13 wird aufgehoben.
- b)
- Folgender Absatz 7 wird angefügt:„(7) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die an einem Bundesfreiwilligendienst oder einem Jugendfreiwilligendienst teilnehmen, ist anstelle der Beträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom Taschengeld nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder § 2 Nummer 4 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes ein Betrag von insgesamt 175 Euro monatlich abzusetzen. Übersteigt die Summe der Beträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch den Betrag von 115 Euro, gilt Satz 1 nicht. In diesem Fall ist vom Taschengeld zusätzlich ein Betrag von 60 Euro monatlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die erwerbstätig sind oder aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen erhalten, die nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind."
- 2.
- In § 6 Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter „§ 11b Absatz 1 Nummer 3" durch die Wörter „§ 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3" ersetzt. *)
- *)
- Anm. d. Red.: Änderung nicht durchführbar, bereits durch Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b V. v. 21. Juni 2011 (BGBl. I S. 1175) erfolgt
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Schlussformel
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Ursula von der Leyen
Ursula von der Leyen
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