Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße und zur Änderung der Fahrpersonalverordnung (TechKontrollVuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Es verordnen auf Grund

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des § 6 Absatz 1 Nummer 20 des Straßenverkehrsgesetzes und des § 17a des Güterkraftverkehrsgesetzes, von denen § 6 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes durch Artikel 2 Nummer 4 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) und § 17a des Güterkraftverkehrsgesetzes durch Artikel 1 Nummer 19 des Gesetzes vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2272) geändert worden sind, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,

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des § 2 Nummer 2 Buchstabe a, b, und e und Nummer 3 Buchstabe c des Fahrpersonalgesetzes, von denen § 2 Nummer 2 Buchstabe a und b sowie Nummer 3 durch Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2075) neu gefasst sowie § 2 Nummer 2 Buchstabe e zuletzt durch Artikel 1b Nummer 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (BGBl. I S. 1221) geändert worden ist, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales:



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