Artikel 6 - Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung (SZWEG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 6 ändert mWv. 1. Januar 2012 BSZG

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bundessonderzahlungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2005 (BGBl. I S. 464), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 50 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, dieses wiederum geändert durch Artikel 12 Nummer 5 des Gesetzes vom 19. November 2010 (BGBl. I S. 1552), außer Kraft.



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