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Artikel 32 - Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (EinglVerbG k.a.Abk.)

Artikel 32 Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes


Artikel 32 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2012 AFBG § 3

In § 3 Satz 1 Nummer 4 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1322, 1794), das zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, wird die Angabe „§§ 57 und 58" durch die Angabe „§§ 93 und 94" ersetzt und werden die Wörter „oder ein Existenzgründungszuschuss nach § 421l" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 32 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 32 EinglVerbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinglVerbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
B. v. 08.10.2012 BGBl. I S. 2126
Bekanntmachung AFBGNB
... 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592), 7. den am 1. April 2012 in Kraft getretenen Artikel 32 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854). Die Bundesministerin für ...