Artikel 3 - GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)

G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2983 (Nr. 70); zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Geltung ab 01.01.2012, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 3 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2012 SGB X § 66, § 75

Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. November 2011 (BGBl. I S. 2298) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 66 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

„Abweichend von Satz 1 vollstrecken die nach Landesrecht zuständigen Vollstreckungsbehörden zugunsten der landesunmittelbaren Krankenkassen, die sich über mehr als ein Bundesland erstrecken, nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes."

2.
In § 75 Absatz 2 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:

„Die oberste Bundesbehörde kann das Genehmigungsverfahren bei Anträgen von Versicherungsträgern nach § 1 Absatz 1 Satz 1 des Vierten Buches auf das Bundesversicherungsamt übertragen."

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Zitierungen von Artikel 3 GKV-VStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 GKV-VStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKV-VStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG)
G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Artikel 9 LSV-NOG Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2983) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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