Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes und des Seeaufgabengesetzes (SeeFischGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Dezember 2011 SeefBgV § 2

§ 2 Absatz 7 Nummer 1 der Seefischerei-Bußgeldverordnung vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1355), die zuletzt durch Artikel 29 der Verordnung vom 13. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2720) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes und des Seeaufgabengesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 SeeFischGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeFischGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung
V. v. 06.06.2012 BGBl. I S. 1286
Artikel 1 20. SeefBgVÄndV
... vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1355), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3069) geändert worden ist, werden durch die ...


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