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§ 1 - Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung (VUDat-DV)
V. v. 21.12.2011 BGBl. I S. 3126 (Nr. 72); zuletzt geändert durch Artikel 30 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Geltung ab 31.12.2011; FNA: 9241-34-4 Güterbeförderung
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Geltung ab 31.12.2011; FNA: 9241-34-4 Güterbeförderung
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§ 1 Verkehrsunternehmensdatei
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (Bundesamt) betreibt die Verkehrsunternehmensdatei nach § 15 des Güterkraftverkehrsgesetzes in Form einer Datenbank. Die Datei ist nach Maßgabe des § 2 Absatz 3 allgemein zugänglich.
Text in der Fassung des Artikels 30 Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr G. v. 2. März 2023 BGBl. 2023 I Nr. 56 m.W.v. 9. März 2023
Frühere Fassungen von § 1 VUDat-DV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 09.03.2023 | Artikel 30 Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr vom 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 VUDat-DV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 VUDat-DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VUDat-DV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Artikel 30 BALMG Änderung der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung
... § 1 Satz 1 der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung vom 21. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3126), die durch Artikel 128 des Gesetzes vom 10. August 2021 ...
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