Artikel 18 - Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung (RheinSchPersEV)

V. v. 16.12.2011 BGBl. II S. 1300; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Geltung ab 24.12.2011; FNA: 9500-1-5 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
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Artikel 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 18 ändert mWv. 1. Oktober 2014 RheinSchPersEV Artikel 1, Anlagen 1 bis 15

(1) Diese Verordnung und die in Artikel 1 genannten Beschlüsse treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die in Artikel 1 unter den Nummern 4 und 5 genannten Beschlüsse treten am 30. September 2014 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Dezember 2011.



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