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Zitierungen von § 10 BinSchStrEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 BinSchStrEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchStrEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung binnenschifffahrtsrechtlicher, sportbootrechtlicher und wasserwegerechtlicher Vorschriften
V. v. 31.10.2019 BGBl. I S. 1518
Artikel 5 BinSchRÄndV 2019 Änderung der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
... ein Bordbuch oder ein Betriebshandbuch mitgeführt wird," ersetzt. 5. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4371
Artikel 1 2. BinSchStrEVÄndV Änderung der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
... dass eine dort genannte Urkunde oder Unterlage mitgeführt wird,". 6. In § 10 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 2 Nummer 5 werden jeweils die Wörter „auch in Verbindung mit Nummer 2 Satz 2," durch die ...
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