Synopse aller Änderungen der BinSchStrEV am 01.05.2024

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Mai 2024 durch Artikel 2 der 1. BinSchStrOuaÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der BinSchStrEV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

BinSchStrEV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.05.2024 geltenden Fassung
BinSchStrEV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.05.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100, 115
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung


(siehe Anlageband zu BGBl. I 2012 Nr. 1 vom 02.01.2012)






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