Tools:
Update via:
§ 1 - Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung (MitÜbermitV)
V. v. 28.12.2011 BGBl. 2012 I S. 58
Geltung ab 01.05.2012; FNA: 2125-44-17 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
Geltung ab 01.05.2012; FNA: 2125-44-17 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
§ 1 Mitteilungspflicht
§ 1 wird in 6 Vorschriften zitiert
Die Verpflichtung zur Mitteilung von Untersuchungsergebnissen nach § 44a Absatz 1 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches besteht
- 1.
- für die in Anlage 1 genannten Kongenere von Dibenzo-p-dioxinen und Dibenzofuranen,
- 2.
- für die in Anlage 2 genannten Kongenere von dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen,
- 3.
- für die in Anlage 3 genannten Kongenere von nicht dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen und
- 4.
- für die Summe der
Anzeige
Zitierungen von § 1 MitÜbermitV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MitÜbermitV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MitÜbermitV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 MitÜbermitV Mitteilungen der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer
... 44a Absatz 1 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Mitteilung) zu den in § 1 genannten Stoffen muss die Daten nach Maßgabe der Anlage 4 enthalten. (2) Die ...
Anlage 4 MitÜbermitV (zu § 2 Absatz 1 Satz 1)
... in Prozent *) a) Die Konzentration ist in den Fällen des § 1 Nummer 1, 2 und 4 Buchstabe a und b wie folgt anzugeben: Dioxine (Summe aus polychlorierten ... der Bestimmungsgrenze liegen, gleich der Bestimmungsgrenze sind. c) Im Fall des § 1 Satz 2 sind die Konzentrationen in Biologischen Toxizitätsäquivalenten (BEQ) anzugeben, ...
Anlage 5 MitÜbermitV (zu § 3 Absatz 1 Nummer 1)
... Einschränkungen. 2) a) Die Konzentration ist in den Fällen des § 1 Nummer 1, 2 und 4 Buchstabe a und b wie folgt anzugeben: Dioxine (Summe aus polychlorierten ... der Bestimmungsgrenze liegen, gleich der Bestimmungsgrenze sind. c) Im Fall des § 1 Satz 2 sind die Konzentrationen in Biologischen Toxizitätsäquivalenten (BEQ) anzugeben, ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10062/a174934.htm