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Zitierungen von § 3 ErdölBevG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 ErdölBevG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ErdölBevG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 ErdölBevG Erfüllung der Bevorratungspflicht (vom 08.09.2015)
... Der Erdölbevorratungsverband hat mindestens ein Drittel der Vorräte, die er nach § 3 zu halten hat, in Form von Erdölerzeugnissen nach Absatz 1 Nummer 2 zu halten. Näheres ...
§ 5 ErdölBevG Spezifische Vorräte (vom 01.01.2020)
... nach Absatz 4 ausmachen. Bei der Berechnung der in Satz 1 genannten Mengen gilt § 3 Absatz 5 entsprechend. Die in Satz 1 genannten Rohöläquivalente ergeben sich durch ...
§ 7 ErdölBevG Delegationen (vom 01.01.2017)
... Die Gesamtmenge der Delegationen darf 10 Prozent der Bevorratungspflicht nach § 3 nicht übersteigen. Werden zeitlich begrenzte Vereinbarungen auf Grund einzelner ...
§ 10 ErdölBevG Vorratshaltung durch Unternehmen für sonstige Vorratspflichtige (vom 01.01.2017)
... gemäß Absatz 1 kommen solche Vorräte nicht in Betracht, die im Sinne des § 3 Absatz 4 noch nicht als eingeführt ...
§ 11 ErdölBevG Anpassung an die Bevorratungspflicht (vom 01.01.2020)
... Der Erdölbevorratungsverband hat im Fall von § 3 Absatz 2 seine Vorräte innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Bevorratungszeitraumes an die ... innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Bevorratungszeitraumes an die Höhe nach § 3 Absatz 2 anzupassen. Dabei ist die voraussichtliche Entwicklung der Bevorratungspflicht nach den ...
§ 12 ErdölBevG Freigabe von Vorräten, Verordnungsermächtigungen (vom 01.01.2020)
... des Bundesrates bedarf, zu bestimmen, bis zu welchem Zeitpunkt der Pflicht zur Bevorratung nach § 3 wieder zu entsprechen ist. Absatz 1 Satz 5 gilt entsprechend. (4) Über ...
§ 35 ErdölBevG Monatliche Meldungen der Vorräte (vom 01.01.2020)
... b der Richtlinie 2009/119/EG erfolgt. Befinden sich bei der Berechnung gemäß § 3 zu berücksichtigende Vorräte außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes, so ...
§ 41 ErdölBevG Übergangsregelung (vom 01.01.2020)
... nach den ab dem 1. Januar 2020 geltenden Vorschriften dieses Gesetzes, wobei anstelle des in § 3 Absatz 1 aufgeführten Zeitraumes für die täglichen Durchschnittsnettoeinfuhren in den ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Stimmrecht der Mitglieder des Erdölbevorratungsverbandes
V. v. 18.10.2012 BGBl. I S. 2172
Artikel 1 EBevVSRVÄndV
... wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden die Wörter „nach § 3 Abs. 1 des Erdölbevorratungsgesetzes vorratspflichtiger Erzeugnisse" ersetzt durch die ... 1 des Erdölbevorratungsgesetzes genannten Erzeugnisse" und wird die Angabe „§ 3 Abs. 4 Nr. 1 bis 4" ersetzt durch die Wörter „§ 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ...

Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2101
Artikel 1 ErdölBevGÄndG Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes
... Angabe eingefügt: „§ 41 Übergangsregelung". 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... nach den ab dem 1. Januar 2020 geltenden Vorschriften dieses Gesetzes, wobei anstelle des in § 3 Absatz 1 aufgeführten Zeitraumes für die täglichen Durchschnittsnettoeinfuhren in den ...

Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas
G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2874
Artikel 1 ErdölBevGuaÄndG Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes
... 41 wird wie folgt gefasst: „§ 41 (weggefallen)". 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ... verarbeitet." 3. In § 7 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 3 Absatz 2" durch die Angabe „§ 11 Absatz 1" ersetzt. 4. In § 9 ... gemäß Absatz 1 kommen solche Vorräte nicht in Betracht, die im Sinne des § 3 Absatz 4 noch nicht als eingeführt gelten." 6. § 11 wird wie folgt ... 1 vorangestellt: „(1) Der Erdölbevorratungsverband hat im Fall von § 3 Absatz 2 seine Vorräte innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Bevorratungszeitraumes an ... innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Bevorratungszeitraumes an die Höhe nach § 3 Absatz 2 anzupassen. Dabei ist die voraussichtliche Entwicklung der Bevorratungspflicht nach den ...