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Zitierungen von § 39 ErdölBevG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 ErdölBevG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ErdölBevG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2101
Artikel 1 ErdölBevGÄndG Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes
... zum Zwecke der Beitragserstattung von seinen Nichtmitgliedern" eingefügt. 10. § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 Mitwirkung der Finanzverwaltung ... eingefügt. 10. § 39 wird wie folgt gefasst: „ § 39 Mitwirkung der Finanzverwaltung Die Bundesfinanzbehörden sind berechtigt, die ...
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