Artikel 4 - Gesetz zur Neufassung des Erdölbevorratungsgesetzes, zur Änderung des Mineralöldatengesetzes und zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (ErdölBevGEG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 1. April 2012 ErdölBevG

Dieses Gesetz tritt am 1. April 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Erdölbevorratungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 1998 (BGBl. I S. 679), das zuletzt durch Artikel 165 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, außer Kraft.



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