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Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts (ProdSNGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Berichtigung ändert mWv. 1. Dezember 2011 ProdSNG Artikel 1, Artikel 7, ProdSG § 33, § 37, § 39, § 40, BVLG § 2
Das Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) ist wie folgt zu berichtigen:
Im Auftrag M. Vleurinck
- 1.
- In Artikel 1 sind
- a)
- in § 33 Absatz 2 Nummer 3 nach der Angabe „Absatz 1" die Angabe „Satz 1" einzufügen;
- b)
- in § 37 Absatz 5 Satz 3 die Angabe „Absatz 5" zu streichen;
- c)
- in § 39
- aa)
- in Absatz 1 Nummer 3 nach der Angabe „Absatz 1" die Angabe „Satz 1" einzufügen,
- bb)
- in den Absätzen 2 und 3 jeweils die Angabe „15" durch die Angabe „16" und die Angabe „16" durch die Angabe „17" zu ersetzen und
- d)
- in § 40 die Angabe „15" durch die Angabe „16" und die Angabe „16" durch die Angabe „17" zu ersetzen.
- 2.
- In Artikel 7 sind
- a)
- nach dem Wort „Absatz" die Angabe „2" durch die Angabe „4" und die Wörter „wird die bisherige" durch die Wörter „werden in der" zu ersetzen und
- b)
- die Wörter „die Nummer 9 und es werden"
sowie die Wörter
„und die Zahl „13" durch die Zahl „8" ersetzt"
zu streichen.
Im Auftrag M. Vleurinck
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