Tools:
Update via:
§ 52 - Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
Artikel 1 G. v. 06.02.2012 BGBl. I S. 148, 1281 (Nr. 7); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 15 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Geltung ab 14.02.2012; FNA: 7823-7 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
| |
Geltung ab 14.02.2012; FNA: 7823-7 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
| |
§ 52 Prüfung
(1) Das Julius Kühn-Institut kann auf Antrag des Herstellers oder Inverkehrbringers Pflanzenschutzgeräte daraufhin prüfen, ob sie den Anforderungen nach § 16 entsprechen oder ob sie bestimmte über die allgemeinen Anforderungen nach § 16 hinausgehende Eigenschaften haben, insbesondere hinsichtlich der Verminderung der Abdrift oder des Verbrauches an Pflanzenschutzmitteln.
(2) Das Julius Kühn-Institut führt eine beschreibende Liste der geprüften Gerätetypen und der besonderen Anforderungen, die sie erfüllen, und macht die Liste im Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger bekannt.
(3) Eine Prüfung auf besondere Anforderungen kann auch durch eine andere Prüfstelle durchgeführt werden, wenn die Prüfstelle über die geeigneten Einrichtungen für eine solche Prüfung und sachkundiges Personal verfügt und vom Julius Kühn-Institut anerkannt ist.
(4) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, das Verfahren der freiwilligen Prüfung von Pflanzenschutzgeräten nach Absatz 1 sowie die Anerkennung von Prüfstellen nach Absatz 3 zu regeln.
Text in der Fassung des Artikels 375 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 31. August 2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147 m.W.v. 8. September 2015
Anzeige
Frühere Fassungen von § 52 PflSchG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 08.09.2015 | Artikel 375 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 52 PflSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 PflSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 PflSchG Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten (vom 08.09.2015)
... Prüfung durch das Julius Kühn-Institut oder eine anerkannte Prüfstelle nach § 52 ergeben hat, dass diese Anforderungen erfüllt sind. (4) Das ...
§ 53 PflSchG Betriebsanleitung (vom 16.07.2021)
... das Pflanzenschutzgerät besondere Anforderungen im Sinne des § 52 Absatz 1 , ist der Hersteller oder Inverkehrbringer verpflichtet, in der Betriebsanleitung, ergänzend ...
§ 57 PflSchG Julius Kühn-Institut (vom 08.09.2015)
... zusätzlich zu den Aufgaben, die ihm durch dieses Gesetz, durch Rechtsverordnungen nach § 52 Absatz 4 und § 67 oder durch andere Rechtsvorschriften übertragen sind oder werden, ...
§ 65 PflSchG Geheimhaltung
... Kühn-Institut im Rahmen seiner Aufgaben nach § 21 oder einer Prüfung nach § 52 erhalten hat. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Pflanzenschutz-GeräteverordnungArtikel 2 V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953, 1962; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 507
Pflanzenschutz-SachkundeverordnungArtikel 1 V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953; zuletzt geändert durch Artikel 376 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit LuftfahrzeugenArtikel 3 V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953, 1970
Sonstige
Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher VerordnungenV. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953
Zitat in folgenden Normen
Besondere Gebührenverordnung BMEL (BMELBGebV)
V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2874; zuletzt geändert durch Artikel 9 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215, 350
Anlage BMELBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 19.07.2022)
... Prüfung von Pflanzenschutzgeräten nach § 16 Absatz 1 in Ver- bindung mit § 52 Absatz 1 PflSchG 1.1 Allgemeine Bearbeitung des Antrags 97 ... Geräteteilen von Pflanzenschutzgeräten nach § 16 Absatz 1 in Verbindung mit § 52 Absatz 1 PflSchG 2.1 Spritzgestänge oder Gebläse ... Geräteteile ohne zusätzliche Messungen nach § 16 Absatz 1 in Verbindung mit § 52 Absatz 1 PflSchG 270 bis 10.200 4 Prüfung der Mängelbeseitigung ... 2 genannten Geräte und Geräteteile nach § 16 Absatz 1 in Verbindung mit § 52 Absatz 1 PflSchG 210 bis 10.200 5 Erneute Prüfung der in den ... Geräteteile ohne zusätzliche Messungen nach § 16 Absatz 1 in Ver- bindung mit § 52 Absatz 1 PflSchG 210 bis 2.700 6 Prüfung für jeden weiteren ... Geräteteiles der Gebührennummern 1 und 2 nach § 16 Absatz 1 in Verbindung mit § 52 Absatz 1 PflSchG 690 bis 17.700 7 Freiwillige ... auf das Vorliegen besonderer Anforderungen nach § 16 Absatz 3 in Verbindung mit § 52 Absatz 1 PflSchG 100 bis 300 8 Freiwillige Prüfung der ... Prüfung der Abdriftminderung im Rahmen der Prüfung nach § 52 PflSchG 340 bis 1.000 9 Freiwillige Prüfung der ... Prüfung der Pflanzenschutzmitteleinsparung im Rahmen der Prüfung nach § 52 PflSchG 340 bis 1.000 10 Anerkennung einer Prüfstelle nach ... 340 bis 1.000 10 Anerkennung einer Prüfstelle nach § 52 Absatz 3 PflSchG 340 bis 4.700 11 Aufnahme in die Liste der ...
Pflanzenschutz-Geräteverordnung
Artikel 2 V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953, 1962; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 507
§ 1 PflSchGerätV Antrag auf Prüfung (vom 30.04.2019)
... Der Antrag auf Prüfung eines Pflanzenschutzgerätes nach § 52 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281) ist elektronisch oder schriftlich nach dem in Anlage 1 ... 7-1.5 der Bekanntmachung von Richtlinien, die zur Prüfung von Pflanzenschutzgeräten nach § 52 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes angewendet werden, des Julius Kühn-Institutes vom 19. April 2013 (BAnz AT 08.05.2013 B2), ...
§ 2 PflSchGerätV Anerkennung einer Prüfstelle für Pflanzenschutzgeräte
... Der Antrag auf Anerkennung nach § 52 Absatz 3 des Pflanzenschutzgesetzes als Prüfstelle ist schriftlich oder elektronisch beim ...
Anlage 1 PflSchGerätV (zu § 1 Absatz 1) Muster eines Antragsformulars nach § 1 (vom 30.04.2019)
... Übertragung der Anerkennung
3. Prüfung auf Eintragung in die beschreibende Liste nach § 52 PflSchG
☐ hinsichtlich Abdriftminderung
☐ hinsichtlich Einsparung von ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 375 10. ZustAnpV Änderung des Pflanzenschutzgesetzes
... Reaktorsicherheit" ersetzt. 18. In § 45 Absatz 6, § 46 Absatz 4, § 52 Absatz 4 und § 55 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Pflanzenschutz-Gebührenverordnung
V. v. 22.10.2013 BGBl. I S. 3872; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4110
Anlage PflSchGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
... auf Einhaltung der Anforderungen nach § 16 Absatz 1 i. V. m. § 52 Absatz 1 Pflanzenschutzgesetz Gebühren- nummer ... in Euro 10000 Prüfung nach § 16 Absatz 1 i. V. m. § 52 Absatz 1 PflSchG, allgemeine Bearbeitung des Antrags 60 bis 185 ... Prüfung auf das Vorliegen besonderer Anforderungen (§ 16 Absatz 3 i. V. m. § 52 Absatz 1 Pflanzenschutzgesetz) Gebühren- nummer ... in Euro 13100 Prüfung nach § 16 Absatz 3 i. V. m. § 52 PflSchG, sofern nicht bereits durch Gebüh- rennummer 10000 erfasst; allgemeine ... der Abdriftminderung im Rahmen der Prüfung nach § 52 PflSchG 140 bis 550 13300 Prüfung der ... der Pflanzenschutzmitteleinsparung im Rahmen der Prüfung nach § 52 PflSchG 140 bis 550 Anerkennung einer ... bis 550 Anerkennung einer Prüfstelle nach § 52 Absatz 3 Pflanzenschutzgesetz Gebühren- nummer ... in Euro 14000 Anerkennung einer Prüfstelle nach § 52 Absatz 3 PflSchG 1.000 bis 3.000 Es erheben ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10080/a175126.htm