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§ 62 - Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
Artikel 1 G. v. 06.02.2012 BGBl. I S. 148, 1281 (Nr. 7); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 15 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Geltung ab 14.02.2012; FNA: 7823-7 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Geltung ab 14.02.2012; FNA: 7823-7 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 62 Befugte Zolldienststellen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen im Bundesanzeiger die Zollstellen bekannt, bei denen Pflanzenschutzmittel zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder zur Ausfuhr abgefertigt werden, wenn dies durch Rechtsverordnung nach § 40 Absatz 2 geregelt ist.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Pflanzengesundheit G. v. 5. Juli 2021 BGBl. I S. 2354 m.W.v. 13. Juli 2021
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Frühere Fassungen von § 62 PflSchG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 13.07.2021 | Artikel 2 Gesetz zur Pflanzengesundheit vom 05.07.2021 BGBl. I S. 2354 |
aktuell vorher | 08.09.2015 | Artikel 375 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 |
aktuell | vor 08.09.2015 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 62 PflSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 62 PflSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 PflSchG Pflanzenschutzmaßnahmen (vom 13.07.2021)
... hinaus sind Schadorganismen im Sinne des Absatzes 1 und der §§ 8, 57, 59, 60 und 62 Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen in allen Entwicklungsstadien, die Schäden an Pflanzen und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Pflanzengesundheit
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2354
Artikel 2 PflGesGEG Änderung des Pflanzenschutzgesetzes
... und Ausfuhr von Schadorganismen und Befallsgegenständen sowie" gestrichen. 9. § 62 wird wie folgt gefasst: „§ 62 Befugte Zolldienststellen Das ... sowie" gestrichen. 9. § 62 wird wie folgt gefasst: „ § 62 Befugte Zolldienststellen Das Bundesministerium für Ernährung und ...
Verordnung zur Neuregelung pflanzengesundheitsrechtlicher Vorschriften
V. v. 13.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 277
Artikel 4 PflGesNeuRV Änderung der Anbaumaterialverordnung 1)
... durch „Absatz 2" ersetzt. b) In Absatz 4 werden die Wörter „ § 62 Nummer 1 des Pflanzenschutzgesetzes " durch die Wörter „§ 12 Satz 1 des Pflanzengesundheitsgesetzes" ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 375 10. ZustAnpV Änderung des Pflanzenschutzgesetzes
... Reaktorsicherheit" ersetzt. 20. In § 57 Absatz 1 und 2 Nummer 3 sowie § 62 werden jeweils die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ...
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