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Zitierungen von § 23 PflSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 PflSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 68 PflSchG Bußgeldvorschriften (vom 13.07.2021)
... 13 Absatz 3, § 16 Absatz 2 Satz 2, § 20 Absatz 3 Satz 4, § 20 Absatz 4 Satz 2, § 23 Absatz 5 oder § 60 Satz 2 zuwiderhandelt, 2. entgegen § 3 Absatz 3 ein Tier oder eine ... nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, 15. entgegen § 23 Absatz 1 Satz 1 ein Pflanzenschutzmittel abgibt, 16. entgegen § 23 Absatz 2 Satz 1 ein ... 15. entgegen § 23 Absatz 1 Satz 1 ein Pflanzenschutzmittel abgibt, 16. entgegen § 23 Absatz 2 Satz 1 ein Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringt, 17. entgegen § 23 Absatz 3 den ... § 23 Absatz 2 Satz 1 ein Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringt, 17. entgegen § 23 Absatz 3 den Erwerber nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterrichtet, ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterrichtet, 18. entgegen § 23 Absatz 4 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur ...
§ 74 PflSchG Übergangsvorschriften (vom 01.01.2023)
... der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung in der jeweils geltenden Fassung erteilt. (7) § 23 Absatz 1 ist ab dem 26. November 2015 anzuwenden. (8) Pflanzenstärkungsmittel, die vor dem ...
 
Zitat in folgenden Normen

Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
Artikel 1 V. v. 20.01.2017 BGBl. I S. 94, 2018 I S. 1389; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 13.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 43
§ 8 ChemVerbotsV Grundanforderungen zur Durchführung der Abgabe
... durch andere Formen der Selbstbedienung erfolgen. Das Selbstbedienungsverbot nach § 23 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes bleibt ...

Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
Artikel 1 V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953; zuletzt geändert durch Artikel 376 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 5 PflSchSachkV Entzug und Wiedererlangung der Sachkunde
...  (2) Wurde dem Antragsteller auch die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln nach § 23 Absatz 5 des Pflanzenschutzgesetzes untersagt, darf der Antragsteller frühestens sechs Monate ... untersagt, darf der Antragsteller frühestens sechs Monate vor Ablauf der nach § 23 Absatz 5 des Pflanzenschutzgesetzes festgelegten Sperrfrist die Prüfung nach § 3 ...
 
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