Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 23 KrWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 KrWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 KrWG Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht (vom 29.10.2020)
... Festlegung von Anforderungen nach § 23 wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) ...
§ 25 KrWG Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt; Obhutspflicht (vom 29.10.2020)
... Zur Festlegung von Anforderungen nach § 23 wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) ... (2) Durch Rechtsverordnung nach Absatz 1 kann zur Festlegung von Anforderungen nach § 23 sowie zur ergänzenden Festlegung von Pflichten sowohl der Erzeuger und Besitzer von ...
§ 26 KrWG Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung (vom 29.10.2020)
... dass die angezeigte Rücknahme von Abfällen in Wahrnehmung der Produktverantwortung nach § 23 erfolgt, wenn 1. die Abfälle, die vom Hersteller oder Vertreiber ... wurden, 2. durch die freiwillige Rücknahme die Ziele der Produktverantwortung nach § 23 umgesetzt werden, 3. die umweltverträgliche Verwertung oder Beseitigung der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)
Artikel 1 G. v. 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 124, 183
§ 2 EWKFondsG Anwendungsbereich
... die Produktverantwortung der Hersteller von Einwegkunststoffprodukten nach Anlage 1 im Sinne von § 23 Absatz 1 bis 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. März ...

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Artikel 1 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2240
§ 1 ElektroG Abfallwirtschaftliche Ziele
... Gesetz legt Anforderungen an die Produktverantwortung nach § 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Elektro- und Elektronikgeräte fest. Es ...

Verpackungsgesetz (VerpackG)
Artikel 1 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2234; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
§ 1 VerpackG Abfallwirtschaftliche Ziele (vom 03.07.2021)
... Dieses Gesetz legt Anforderungen an die Produktverantwortung nach § 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Verpackungen fest. Es bezweckt, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Artikel 3 KrWAbfRNOG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... 22 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. 2. § 2 Absatz 3 wird wie folgt ...
Artikel 6 KrWAbfRNOG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... 8 Absatz 2, die §§ 10 und 11 Absatz 2 und 3, § 12 Absatz 7, die §§ 16 und 23 Absatz 4, die §§ 24, 25 und 26 Absatz 1, § 36 Absatz 4 Satz 4, § 38 Absatz 1 ...

Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2232
Artikel 1 AbfRRL-UG Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
... und Abfallbilanzen richten sich nach Landesrecht." 18. Die §§ 23 bis 25 werden wie folgt gefasst: „§ 23 Produktverantwortung (1) ... 18. Die §§ 23 bis 25 werden wie folgt gefasst: „ § 23 Produktverantwortung (1) Wer Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- oder verarbeitet ... Beratung, Information und Obhutspflicht Zur Festlegung von Anforderungen nach § 23 wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) ... die Reinigung der Umwelt; Obhutspflicht (1) Zur Festlegung von Anforderungen nach § 23 wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) ... (2) Durch Rechtsverordnung nach Absatz 1 kann zur Festlegung von Anforderungen nach § 23 sowie zur ergänzenden Festlegung von Pflichten sowohl der Erzeuger und Besitzer von ... dass die angezeigte Rücknahme von Abfällen in Wahrnehmung der Produktverantwortung nach § 23 erfolgt, wenn 1. die Abfälle, die vom Hersteller oder Vertreiber ... 2. durch die freiwillige Rücknahme die Ziele der Produktverantwortung nach § 23 umgesetzt werden, 3. die umweltverträgliche Verwertung oder Beseitigung der ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
G. v. 16.03.2005 BGBl. I S. 762; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739
§ 1 ElektroG Abfallwirtschaftliche Ziele (vom 01.06.2012)
... Dieses Gesetz legt Anforderungen an die Produktverantwortung nach § 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Elektro- und Elektronikgeräte fest. Es bezweckt ...