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Änderung Anlage 2 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation und Geprüfte Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation vom 29.08.2014

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 29.08.2014 geltenden Fassung
Anlage 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 17.12.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 57 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
(heute geltende Fassung) 
 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3)


(Text neue Fassung)

Anlage 2 (zu § 8) Zeugnisinhalte


vorherige Änderung

Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büro- und Projektorganisation/Geprüfte Fachkauffrau für Büro- und Projektorganisation (BGBl. I 2012 S. 272)


Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büro- und Projektorganisation/Geprüfte Fachkauffrau für Büro- und Projektorganisation (BGBl. I 2012 S. 273)



a) Im einleitenden Satzteil werden
nach der Angabe '(BGBl. I S. 268)' die Wörter ', die durch Artikel 58 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist,' eingefügt.

b) Vor dem Wort 'Datum' wird
in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:

'Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).'




Teil A - Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:

1. Bezeichnung der ausstellenden Behörde,


2. Name und Geburtsdatum der geprüften Person,


3. Datum des Bestehens der Prüfung,

4. Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses
nach § 1 Absatz 3,

5. Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,

6. Datum
der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.

Teil B - Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:

Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:

1. Benennung der Handlungsbereiche der Prüfung,

2. Bewertung und Note der schriftlichen und der mündlichen Prüfung,

3.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,

4. die Gesamtnote als Dezimalzahl,

5. die Gesamtnote
in Worten,

6. Befreiungen nach § 5.


(heute geltende Fassung)