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Synopse aller Änderungen der Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft am 03.04.2014

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 3. April 2014 durch Artikel 4 der 5. FortbVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der FinDFwPrV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.04.2014 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 03.04.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 4 V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 3 (zu § 14 Absatz 3)


Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung/Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung (BGBl. I 2012 S. 283)


(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)


a) Die Angabe '(BGBl. I S. 274)' wird durch die Wörter '(BGBl. I S. 274, 510), die durch Artikel 4 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist,' ersetzt.

b) Vor dem Wort 'Datum' wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:

'Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).'

 (keine frühere Fassung vorhanden)

Anlage 4 (zu § 14 Absatz 3)


Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung/Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung Seite 1 (BGBl. I 2012 S. 284)


Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung/Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung Seite 2 (BGBl. I 2012 S. 285)


vorherige Änderung

 



a) Im einleitenden Satzteil wird die Angabe '(BGBl. I S. 274)' durch die Wörter '(BGBl. I S. 274, 510), die durch Artikel 4 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist,' ersetzt.

b) Vor dem Wort 'Datum' wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:

'Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).'