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Zitierungen von § 18 Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 FinDFwPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FinDFwPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage 3 FinDFwPrV (zu § 18) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10096/v233136.htm