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Schlussformel - Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2012 (GewStUEzV 2012 k.a.Abk.)

V. v. 16.02.2012 BGBl. I S. 308 (Nr. 11)
Geltung ab 01.01.2012 bis 31.12.2012; FNA: 605-1-10-23 Gemeindefinanzen
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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble

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