Stellt der Mitteilungspflichtige oder sein Ansprechpartner einen Fehler in einer abgegebenen Mitteilung fest, ist unverzüglich eine Stornierung mit folgenden Angaben zu übermitteln:
- 1.
- der BaFin-ID, soweit eine solche bereits zugeteilt worden ist,
- 2.
- dem Familiennamen und allen Vornamen oder der Firma oder sonstigen Bezeichnung des Mitteilungspflichtigen,
- 3.
- den Angaben gemäß § 4,
- 4.
- dem Datum der fehlerhaften Mitteilung und
- 5.
- dem Datum des Handelstages, für den die fehlerhafte Mitteilung abgegeben worden ist.
Wird die Mitteilung infolge der Stornierung erneut abgegeben, ist dies im gewählten Übermittlungsverfahren an der vorgegebenen Stelle entsprechend zu kennzeichnen.