Abschnitt 6 - Netto-Leerverkaufspositionsverordnung (NLPosV)
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 20 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 26. März 2012 in Kraft.
Schlussformel
Die Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
König
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