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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation (VIGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 3 Neubekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Verbraucherinformationsgesetzes in der vom 1. September 2012 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 VIGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VIGÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes
B. v. 17.10.2012 BGBl. I S. 2166, 2725
Bekanntmachung VIGNB
... Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 15. März 2012 (BGBl. I S. 476) wird nachstehend der Wortlaut des ...
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