Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation (VIGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Neubekanntmachungserlaubnis


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Verbraucherinformationsgesetzes in der vom 1. September 2012 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 VIGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VIGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes
B. v. 17.10.2012 BGBl. I S. 2166, 2725
Bekanntmachung VIGNB
... Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 15. März 2012 (BGBl. I S. 476) wird nachstehend der Wortlaut des ...