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Artikel 5 - Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft (WaZuGemAbkG k.a.Abk.)
Artikel 5 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Dem § 5 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl. I S. 378), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, wird folgender Absatz 3 angefügt:
- „(3) Wird der Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft (§ 1519 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) beendet und der Zugewinn ausgeglichen, so gehört die Ausgleichsforderung (Artikel 12 Absatz 1 des Abkommens vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft) nicht zum Erwerb im Sinne der §§ 3 und 7."
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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 WaZuGemAbkG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WaZuGemAbkG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 6 WaZuGemAbkG Inkrafttreten (vom 01.05.2013)
... Die Artikel 2 bis 5 treten an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-französischen Abkommens über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft
B. v. 22.04.2013 BGBl. II S. 431
Bekanntmachung WaZuGemAbkGBek
... in Kraft tritt. Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass die Artikel 2 bis 5 des Gesetzes vom 15. März 2012 nach seinem Artikel 6 Absatz 1 am 1. Mai 2013 in Kraft ...
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