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Artikel 6 - Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft (WaZuGemAbkG k.a.Abk.)
Artikel 6 Inkrafttreten
(1) Die Artikel 2 bis 5 treten an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft nach seinem Artikel 20 Absatz 2 in Kraft tritt. Der Tag des Inkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. *)
(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung**) in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
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- *)
- Anm. d. Red.: Gemäß Bekanntmachung vom 22. April 2013 (BGBl. II S. 431) ist der Tag des Inkrafttretens der 1. Mai 2013.
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 22. März 2012.
Text in der Fassung der Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-französischen Abkommens über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft B. v. 22. April 2013 BGBl. II S. 431 m.W.v. 1. Mai 2013
Frühere Fassungen von Artikel 6 Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.05.2013 (16.05.2013) | Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-französischen Abkommens über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft vom 22.04.2013 BGBl. 2013 II S. 431 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 WaZuGemAbkG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WaZuGemAbkG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-französischen Abkommens über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft
B. v. 22.04.2013 BGBl. II S. 431
Bekanntmachung WaZuGemAbkGBek
... Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 15. März 2012 zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der ... bekannt gemacht, dass die Artikel 2 bis 5 des Gesetzes vom 15. März 2012 nach seinem Artikel 6 Absatz 1 am 1. Mai 2013 in Kraft treten. Auswärtiges Amt Im Auftrag Dr. ...
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