§ 10 - Schilder- und Lichtreklame-Ausbildungsverordnung (SchLichtReklAusbV)

V. v. 26.03.2012 BGBl. I S. 494 (Nr. 15)
Geltung ab 01.08.2012; FNA: 7110-6-112 Handwerk im Allgemeinen

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 10 ändert mWv. 1. August 2012 SchiLichtrAusbV

Diese Verordnung tritt am 1. August 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schilder- und Lichtreklamehersteller/zur Schilder- und Lichtreklameherstellerin vom 19. Mai 1999 (BGBl. I S. 1066) außer Kraft.



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