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Berichtigung - Berichtigung der Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft (FinDFwPrVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft vom 9. Februar 2012 (BGBl. I S. 274) ist wie folgt zu berichtigen:
In § 10 Absatz 5 Satz 5 Nummer 3 und in § 12 Absatz 5 Satz 1 ist jeweils das Wort „Altersversorung" durch das Wort „Altersversorgung" zu ersetzen.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag Bischoff
In § 10 Absatz 5 Satz 5 Nummer 3 und in § 12 Absatz 5 Satz 1 ist jeweils das Wort „Altersversorung" durch das Wort „Altersversorgung" zu ersetzen.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag Bischoff
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10132/a175690.htm