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Artikel 1 - Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (20. BWahlGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung des Bundeswahlgesetzes
Das Bundeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. November 2011 (BGBl. I S. 2313) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In der Anlage zu § 2 Absatz 2 erhalten die in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten Wahlkreise die daraus ersichtliche Abgrenzung und Beschreibung.
In der Anlage zu § 2 Absatz 2 erhalten die in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten Wahlkreise die daraus ersichtliche Abgrenzung und Beschreibung.
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Zitierungen von Artikel 1 Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 20. BWahlGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
20. BWahlGÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung zur Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Deutschen Bundestag
B. v. 24.07.2013 BGBl. I S. 2814
Bekanntmachung WhlKrBek2013
... des Gebiets der Wahlkreise in der nachstehenden Neubeschreibung entspricht der durch Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes festgelegten Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Deutschen ...
Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen
G. v. 12.07.2012 BGBl. I S. 1501
Artikel 1 BWahlRSchVG Änderung des Bundeswahlgesetzes
... Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 518) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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