interne Verweise§ 4 BauSparkG Zulässige Geschäfte (vom 03.01.2018) ... Darlehen nach den Nummern 1 und 2, zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Verträgen nach § 1 Abs. 2 Satz 2 sowie zur Beschaffung der darüber hinaus für den Geschäftsbetrieb erforderlichen ... 6. sich an Unternehmen beteiligen, wenn die Beteiligungen dazu dienen, die nach § 1 betriebenen Geschäfte zu fördern, und die Haftung der Bausparkasse aus den Beteiligungen ... nach Satz 1 Nummer 7 insgesamt 5 Prozent der Summe der Zuteilungsmasse gemäß § 1 Absatz 6 nicht übersteigen. Die Anlagen nach Satz 1 Nummer 8 bei demselben Unternehmen ... Investmentanteilen nach Satz 1 Nummer 7 0,2 Prozent der Summe der Zuteilungsmasse gemäß § 1 Absatz 6 nicht übersteigen. (3a) Soweit eine Bausparkasse im Rahmen der ...
§ 6 BauSparkG Zweckbindung (vom 29.12.2015) ... Die Zuteilungsmasse im Sinne des § 1 Absatz 6 darf nur für das Bauspargeschäft und zur Rückzahlung fremder Gelder, die ...
Zitat in folgenden NormenBausparkassen-Verordnung (BausparkV)
V. v. 29.12.2015 BGBl. I S. 2576; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 23.07.2021 BGBl. I S. 3206
§ 2 BausparkV Simulationen und Prognosen ... im Sinne des Satzes 6, 12. die kollektiv bedingte Zinsspanne im Sinne des § 1 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über Bausparkassen, 13. der kollektiv bedingte ... Bausparkassen, 13. der kollektiv bedingte Zinsüberschuss im Sinne des § 1 Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes über Bausparkassen und 14. der gesamte ...
Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
§ 40 KWG Bezeichnung "Sparkasse" ... dem Umfang wie vor der Umwandlung aufweisen. (2) Kreditinstitute im Sinne des § 1 des Gesetzes über Bausparkassen dürfen die Bezeichnung Bausparkasse, eingetragene ...
Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Wohnimmobiliendarlehensrisikoverordnung
V. v. 28.01.2021 BGBl. I S. 106
§ 1 WohnImRiV Anwendungsbereich ... bindend vereinbart wurden. Sie gelten auch nicht für Bauspardarlehen, auf die nach § 1 Absatz 2 Satz 1 des Bausparkassengesetzes ein Rechtsanspruch aus dem Abschluss eines bestehenden Bausparvertrages vor diesem Zeitpunkt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenEigenheimrentengesetz (EigRentG)
G. v. 29.07.2008 BGBl. I S. 1509
Artikel 3 EigRentG Änderung des Gesetzes über Bausparkassen ... vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1330), wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt: Ein Bausparvertrag kann auch als ... Komma sowie die Angabe zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Verträgen nach § 1 Abs. 2 Satz 2" eingefügt. ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2399
Artikel 1 2. BauSparkGÄndG ... 2013 (BGBl. I S. 3395) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ... nach Satz 1 Nummer 7 insgesamt 5 Prozent der Summe der Zuteilungsmasse gemäß § 1 Absatz 6 nicht übersteigen. Die Anlagen nach Satz 1 Nummer 8 bei demselben Unternehmen dürfen ... Investmentanteilen nach Satz 1 Nummer 7 0,2 Prozent der Summe der Zuteilungsmasse gemäß § 1 Absatz 6 nicht übersteigen." d) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a ... die Wörter „dieser Mittel" durch die Wörter „der Kollektivmittel nach § 1 Absatz 7" ersetzt. cc) In Nummer 7 wird das Wort „Bundesanstalt" ... gefasst: „§ 6 Zweckbindung (1) Die Zuteilungsmasse im Sinne des § 1 Absatz 6 darf nur für das Bauspargeschäft und zur Rückzahlung fremder Gelder, die der ...
Zitate in aufgehobenen TitelnPrüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
V. v. 17.12.1998 BGBl. I S. 3690; aufgehoben durch § 62 V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3793
§ 8 PrüfbV Bericht über Auflagen ... nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 ist bei Bausparkassen festzustellen, ob nur die nach den §§ 1 und 4 Abs. 1 des Gesetzes über Bausparkassen (BauSparkG) zulässigen Geschäfte ...
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