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Zitierungen von § 3 BauSparkG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BauSparkG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BauSparkG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 BauSparkG Erlaß von Rechtsverordnungen (vom 29.12.2015)
... Art, Umfang, Zeitpunkt und Form der Unterlagen und Informationen, die die Bausparkasse nach § 3 Absatz 4 dem Antrag beizufügen hat; 12. nähere Bestimmungen über Art, ... Zeitpunkt und Form der kollektiven Lageberichte, die die Bausparkasse gemäß § 3 Absatz 5 zu erstellen hat, insbesondere die Festlegung von Szenarien, Größen, ... und Form der Ergebnisse eines bausparspezifischen Simulationsmodells und unbeschadet des § 3 Absatz 6 über den Zeitpunkt, zu dem diese Ergebnisse der Bundesanstalt vorzulegen sind; ...
§ 12 BauSparkG Vertrauensmann (vom 01.01.2014)
... Vor der Bestellung ist die Bausparkasse und, soweit eine andere staatliche Aufsicht nach § 3 Abs. 2 besteht, auch die für diese Aufsicht zuständige Behörde zu hören. Die ...
Zitat in folgenden Normen
Bausparkassen-Verordnung (BausparkV)
V. v. 29.12.2015 BGBl. I S. 2576; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 23.07.2021 BGBl. I S. 3206
§ 3 BausparkV Kollektiver Lagebericht
... bis spätestens zum Ende eines Kalenderjahres einen kollektiven Lagebericht nach § 3 Absatz 5 des Gesetzes über Bausparkassen einzureichen. Dieser hat unter ... eine Beurteilung, ob die Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen im Sinne des § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Bausparkassen im Simulationszeitraum ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2399
Artikel 1 2. BauSparkGÄndG
... sofern es sich bei der anderen Person nicht um eine Bausparkasse handelt." 4. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ... Art, Umfang, Zeitpunkt und Form der Unterlagen und Informationen, die die Bausparkasse nach § 3 Absatz 4 dem Antrag beizufügen hat; 12. nähere Bestimmungen über Art, Umfang, ... Umfang, Zeitpunkt und Form der kollektiven Lageberichte, die die Bausparkasse gemäß § 3 Absatz 5 zu erstellen hat, insbesondere die Festlegung von Szenarien, Größen, Parametern, ... Umfang und Form der Ergebnisse eines bausparspezifischen Simulationsmodells und unbeschadet des § 3 Absatz 6 über den Zeitpunkt, zu dem diese Ergebnisse der Bundesanstalt vorzulegen sind; ...
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