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Berichtigung - Berichtigung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (4. SGBIVuaÄndGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3057) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel 1 Nummer 7a ist der Änderungsbefehl „§ 28a Absatz 2a wird wie folgt geändert:" durch den Änderungsbefehl „§ 28h Absatz 2a wird wie folgt geändert:" zu ersetzen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Im Auftrag Lutz Köhler
In Artikel 1 Nummer 7a ist der Änderungsbefehl „§ 28a Absatz 2a wird wie folgt geändert:" durch den Änderungsbefehl „§ 28h Absatz 2a wird wie folgt geändert:" zu ersetzen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Im Auftrag Lutz Köhler
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10144/a175848.htm