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Änderung § 73 StVZO vom 20.06.2024

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§ 73 StVZO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 20.06.2024 geltenden Fassung
§ 73 StVZO n.F. (neue Fassung)
in der am 20.06.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 10.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 191

(Textabschnitt unverändert)

§ 73 Technische Festlegungen


(Text alte Fassung)

1 Soweit in dieser Verordnung auf DIN- oder ISO-Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, VDE-Bestimmungen auch im VDE-Verlag, Bismarckstr. 33, 10625 Berlin, erschienen. 2 Sie sind beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.

(Text neue Fassung)

1 Soweit in dieser Verordnung auf DIN- oder ISO-Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth Verlag GmbH, Saatwinkler Damm 42/43, 13627 Berlin, VDE-Bestimmungen auch im VDE-Verlag GmbH, Bismarckstraße 33, 10625 Berlin, erschienen. 2 Sie sind beim Deutschen Patent- und Markenamt, Zweibrückenstraße 12, 80331 München archivmäßig gesichert niedergelegt.