interne VerweiseAnlage XXIII StVZO (zu § 47) Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Gase und Partikel von Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren und Selbstzündungsmotoren (Definition schadstoffarmer Personenkraftwagen) ... 3.6.3.2 Prüfung der Abgasemissionen 3.6.4 Prüfung gemäß § 47a 3.7 Gas-, Partikelentnahme, Analyse 3.7.1 Probenahme 3.7.2 Analyse 3.7.3 ... zu ermitteln. Anschließend wird die Prüfung gemäß § 47a durchgeführt. Die Prüfung der Verdunstungsemissionen im Rahmen des ... Fahrzeuge sind der Prüfung der Abgasemissionen nach den Fahrkurven I und II sowie nach § 47a zu unterziehen. Die Emissionen gas- und partikelförmiger Luftverunreinigungen ... ist (sind) der Prüfung der Abgasemissionen nach Fahrkurve I und II sowie nach § 47a zu unterziehen. Die Genehmigungsbehörde kann zusätzlich die Prüfung der ... sind in Nummer 3.8 beschrieben. Nach dem Abschluss der Fahrtests wird die Prüfung nach § 47a durchgeführt. Figur 1 Prüfablauf für Fahrzeuge mit ... Partikelemissionen ist nicht erforderlich. 3.6.4 Prüfung gemäß § 47a Nach Abschluss der Prüfung der Abgasemissionen in den Fahrkurven I und II ... Fahrkurven I und II durchlaufen die Prüffahrzeuge die Prüfung gemäß § 47a . 3.7 Gas-, Partikelentnahme, Analyse 3.7.1 Probenahme ...
Zitat in folgenden NormenFahrschüler-Ausbildungsordnung
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV)
Artikel 1 V. v. 10.10.2006 BGBl. I S. 2218; zuletzt geändert durch Artikel 85 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 4 35. BImSchV Ausgabe der Plaketten ... Zulassungsbehörden oder die nach Landesrecht sonst zuständigen Stellen sowie die nach § 47a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen. Dies gilt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2232
Artikel 1 FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ... 3 werden die Wörter „und, sofern vorgeschrieben, eine Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung" gestrichen. 5. § 8 wird wie ... 4 werden die Wörter „und für eine vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung" gestrichen. 10. § 16 wird wie ...
Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 191
Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.02.2015 BGBl. I S. 265
Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1086
Artikel 1 47. StVRÄndV ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Zeile zu § 47a wird gestrichen. b) Die Zeile zu § 47d wird wie folgt gefasst: ... die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen, entsprechen." 4. § 47a wird aufgehoben. 5. § 47d wird wie folgt gefasst: „§ 47d ... Kennzeichen nach den bis einschließlich 31. Dezember 2009 geltenden Vorschriften des § 47a Absatz 3 und 5 angebrachten Plaketten von den die Hauptuntersuchung durchführenden Personen ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
V. v. 22.11.2016 BGBl. I S. 2652
Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung
V. v. 16.12.2011 BGBl. I S. 2803
Artikel 1 2. GGAV2002ÄndV ... im Zusammenhang mit der Durchführung von Untersuchungen nach den §§ 19, 21, 29 und 47a der StVZO sowie technischen Untersuchungen gemäß Teil 9 ADR müssen die Personen von einem ...
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