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Zitierungen von § 65 StVZO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 65 StVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StVZO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 41 StVZO Bremsen und Unterlegkeile (vom 01.08.2013)
... an der Zug- oder Arbeitsmaschine oder an dem einachsigen Anhänger befindliche Bremse nach § 65 , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht ...
§ 69a StVZO Ordnungswidrigkeiten (vom 20.06.2024)
... 5. des § 64b über die Kennzeichnung von Gespannfahrzeugen; 6. des § 65 Absatz 1 über Bremsen oder des § 65 Absatz 3 über Bremshilfsmittel; 7. des ... von Gespannfahrzeugen; 6. des § 65 Absatz 1 über Bremsen oder des § 65 Absatz 3 über Bremshilfsmittel; 7. des § 66 über Rückspiegel; ...
§ 70 StVZO Ausnahmen (vom 03.07.2021)
... 32, 32d, 33, 34 und 36, auch in Verbindung mit § 63, ferner der §§ 52 und 65 , bei Elektrokarren und ihren Anhängern auch von den Vorschriften des § 41 Absatz 9 und ... einer Ausnahme von den §§ 32, 32d, 33, 34, 34b und 36 und einer allgemeinen Ausnahme von § 65 sind die obersten Straßenbaubehörden der Länder und, wo noch nötig, die ...
Zitat in folgenden Normen
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
Artikel 1 V. v. 06.06.2019 BGBl. I S. 756; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 10.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 191
§ 4 eKFV Anforderungen an die Verzögerungseinrichtung
... Ein Elektrokleinstfahrzeug muss mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen im Sinne des § 65 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgerüstet sein, die 1. das Fahrzeug bis zum Stillstand abbremsen können, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2204
Artikel 1 55. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... einer Ausnahme von den §§ 32, 32d, 33, 34, 34b und 36 und einer allgemeinen Ausnahme von § 65 sind die obersten Straßenbaubehörden der Länder und, wo noch nötig, die ...
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