Zitierungen von Anlage XIX StVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage XIX StVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 72 StVZO Übergangsbestimmungen (vom 20.06.2024)
... (2) Teilegutachten im Sinne des § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a in Verbindung mit Anlage XIX in der am 19. Juni 2024 geltenden Fassung dürfen 1. bis einschließlich 19. ...
 
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Zitat in folgenden Normen

9. Ausnahmeverordnung zur StVO
V. v. 15.10.1998 BGBl. I S. 3171; zuletzt geändert durch Artikel 481 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 1 9. StVOAusnV (vom 08.09.2015)
... verbessert wird; nachgewiesen werden muss dies mit einem Teilegutachten nach Anlage XIX zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2232
Artikel 2 FZVuaÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... Anlage XIX Nummer 2.2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679), die ...

Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 191
Artikel 1 56. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... der Fahrtenschreiber oder der Geschwindigkeitsbegrenzer". g) Die Angabe zu Anlage XIX wird wie folgt gefasst: „Anlage XIX (weggefallen)". 2. § ... g) Die Angabe zu Anlage XIX wird wie folgt gefasst: „ Anlage XIX (weggefallen) ". 2. § 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie ... Teilegutachten im Sinne des § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a in Verbindung mit Anlage XIX in der am 19. Juni 2024 geltenden Fassung dürfen 1. bis einschließlich 19. ... können, sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert zu melden." 21. Die Anlage XIX wird aufgehoben. 22. Der Anhang wird wie folgt geändert: a) Die Zeile ...


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