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Änderung Artikel 5 Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen vom 10.05.2012

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Artikel 5 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 10.05.2012 geltenden Fassung
Artikel 5 n.F. (neue Fassung)
in der am 10.05.2012 geltenden Fassung
durch B. v. 08.08.2012 BGBl. I S. 1717
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 5 Inkrafttreten *)


(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Artikel 1 tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die §§ 66a, 66b und 66c sind mit dem Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 1 und § 45d Absatz 3 ist mit Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 2 nicht mehr anzuwenden. § 150 Absatz 7 tritt am ersten Tag des vierten, § 46 Absatz 1 Satz 3 tritt am ersten Tag des siebten, § 66b Absatz 1 Satz 4, die §§ 66g, 66h Nummer 8 und § 149 Absatz 1 Nummer 13i und j treten am ersten Tag des dreizehnten auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalendermonats in Kraft.

(Text neue Fassung)

(2) Artikel 1 tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die §§ 66a, 66b und 66c sind mit dem Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 Nummer 1, § 45d Absatz 2 ist mit Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 1 und § 45d Absatz 3 ist mit Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 45n Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 6 Nummer 2 nicht mehr anzuwenden. § 150 Absatz 7 tritt am ersten Tag des vierten, § 46 Absatz 1 Satz 3 tritt am ersten Tag des siebten, § 66b Absatz 1 Satz 4, die §§ 66g, 66h Nummer 8 und § 149 Absatz 1 Nummer 13i und j treten am ersten Tag des dreizehnten auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalendermonats in Kraft.

(3) Artikel 2 tritt am 11. Mai 2012 in Kraft.


---
*) Anm. d. Red.: gemäß Entscheidung des BVerfG, B. v. 7. Mai 2012 (BGBl. I S. 1021), tritt Artikel 1 Nummer 62 Buchstabe a) aa) nicht vor dem 1. August 2012 in Kraft.



(heute geltende Fassung) 

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