Tools:
Update via:
Änderung § 6 FinVermV vom 01.08.2014
Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 2. FinVermVÄndV am 1. August 2014 und Änderungshistorie der FinVermVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 6 FinVermV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.08.2014 geltenden Fassung | § 6 FinVermV n.F. (neue Fassung) in der am 01.08.2020 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 09.10.2019 BGBl. I S. 1434 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) § 6 Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister | |
(Text alte Fassung) Im Register nach § 11a der Gewerbeordnung werden folgende Angaben zu den Eintragungspflichtigen gespeichert: 1. der Familienname und der Vorname sowie die Firmen der Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist, | (Text neue Fassung) 1 Im Register nach § 11a der Gewerbeordnung werden folgende Angaben zu den Eintragungspflichtigen gespeichert: 1. der Name und der Vorname sowie die Firma der Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist, |
2. das Geburtsdatum, | |
3. die Angabe, dass der Eintragungspflichtige eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34f Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung besitzt, 4. der Umfang der Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 der Gewerbeordnung, | 3. die Angabe, dass der Eintragungspflichtige eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34f Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung oder als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung besitzt, 4. der Umfang der Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 oder nach § 34h Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 der Gewerbeordnung, |
5. die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde und der zuständigen Registerbehörde, 6. die betriebliche Anschrift, 7. die Registrierungsnummer nach § 7 Absatz 3 Satz 1, | |
8. der Familienname und der Vorname der vom Eintragungspflichtigen beschäftigten Personen, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirken sowie | 8. der Name und der Vorname der vom Eintragungspflichtigen beschäftigten Personen, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirken sowie |
9. das Geburtsdatum der nach Nummer 8 eingetragenen Personen. | |
Ist der Eintragungspflichtige eine juristische Person, so werden auch der Familienname und der Vorname der natürlichen Personen gespeichert, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind. | 2 Ist der Eintragungspflichtige eine juristische Person, so werden auch der Name und der Vorname der natürlichen Personen gespeichert, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10153/al0-44807.htm