Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 1 FinVermV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 FinVermV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinVermV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 FinVermV Verfahren (vom 20.04.2023)
... Teils voraus. (2) Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst die in § 1 Absatz 1 Nummer 1 aufgeführten Sachgebiete. Sie sind anhand praxisbezogener Aufgaben und in einem ... ein Prüfling geprüft. Dieser Prüfungsteil umfasst die Kundenberatung nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 und wird als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs durchgeführt. Der ...
§ 5 FinVermV Anerkennung von ausländischen Berufsbefähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit (vom 20.04.2023)
... Nachweise hinsichtlich der zugrunde liegenden Sachgebiete wesentlich von den Anforderungen der §§ 1 und 3 und gleichen die von der den Antrag stellenden Person im Rahmen ihrer Berufspraxis oder ...
Anlage 1 FinVermV (zu § 1 Absatz 2) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung (vom 20.04.2023)
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung
V. v. 02.05.2012 BGBl. I S. 1006
Artikel 3 FinVermVEV Inkrafttreten
... Artikel 1 §§ 1 bis 3 sowie die Anlagen 1 und 2 treten am 1. November 2012 in Kraft. (2) Im ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
V. v. 22.07.2014 BGBl. I S. 1205
Artikel 1 FinVermVÄndV Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
... durch Gewerbetreibende nach § 34h der Gewerbeordnung". 2. In § 1 Absatz 1 werden nach den Wörtern „§ 34f Absatz 2 Nummer 4" die Wörter ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
V. v. 09.10.2019 BGBl. I S. 1434
Artikel 1 2. FinVermVÄndV
... und Beratungsgespräche und sonstiger elektronischer Kommunikation". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Sachkundeprüfung (1) ... Kommunikation". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: „ § 1 Sachkundeprüfung (1) Gegenstand der Sachkundeprüfung nach § 34f Absatz ... Sätze ersetzt: „Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst die in § 1 Absatz 1 Nummer 1 aufgeführten Sachgebiete. Sie sind anhand praxisbezogener Aufgaben und in einem ausgewogenen ... jeweils ein Prüfling geprüft. Dieser Prüfungsteil umfasst die Kundenberatung nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 und wird als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs durchgeführt. Der Prüfling ...